Services. Kataster.

Teilungspläne

Sollen die Grenzen Ihres Grundstückes verändert werden?

Wollen Sie Grundstücke vereinigen oder ein großes Grundstück in mehrere Liegenschaften verwandeln?

Wir begleiten und beraten Sie bei Ihrer Grundstücksteilung bzw. –vereinigung.

 

Ein Teilungsplan darf nur von einem Ingenieurkonsultenten für Vermessungswesen verfasst werden. Dieser wird vom Vermessungsamt als Urkunde bescheinigt und durch einen Notar beim Grundbuch verbüchert.

Unsere Leistung umfasst

  • die Erhebung aller Pläne und Urkunden der betroffenen Grundstücke,
  • die Vermessung der Liegenschaft, die Ersichtlichmachung der Grenzen in der Natur (Absteckung),
  • die Einladung und Abhaltung einer Grenzverhandlung,
  • die Anfertigung einer Vermessungsurkunde, sowie
  • die Einreichung aller notwendigen Unterlagen bei den Behörden

 Unser Team hat zusammen mehr als 70 Jahre Erfahrung im Erstellen von Teilungsplänen.  Wir beraten Sie gerne!

 

Wenn Sie mehr über Teilungspläne wissen wollen, rufen Sie uns doch an! Wir beantworten gerne alle Ihre Fragen und erstellen ein unverbindliches und kostenloses Angebot für Ihr Grundstück.

Parzellierung

 

Die Parzellierung ist im Grunde genommen ein großer Teilungsplan. Die Grundarbeiten sind die gleichen, wie bei einem Teilungsplan, nur sind für die Bauplatzschaffung noch mehrere Schritte notwendig. Außerdem ist die Erstellung eines Lage- und Höhenplanes für die Bauplanung unumgänglich. Wir beraten Sie auch gerne bei der optimalen Ausnutzung der Liegenschaft und planen mit Ihnen bis ins kleinste Detail. Weiters erstellen wir einen Teilungsplan, stecken die neuen Grenzpunkte ab und erledigen den Behördenweg für Sie.


Grenzfeststellung

Sind die Grenzen in der Natur nicht ersichtlich oder herrscht keine Einigkeit über den Grenzverlauf, ist eine Grenzfeststellung hilfreich.

 

In einem solchen Fall leisten wir die Detektivarbeit, um auf eine widerspruchsfreie Grenze zu kommen. Es wird der Stand der Katastralmappe, Pläne und Urkunden und der letzte ruhende Besitzstand eingearbeitet. Bei einer Grenzverhandlung wird der Verlauf der Grenze vor Ort besprochen und von den Grundstückseigentümern festgelegt. Weiters kann, wenn alle Beteiligten dem Grenzverlauf zugestimmt haben, die Umwandlung in den Grenzkataster beantragt werden.


Grenzkataster

Die Aufgabe des Grenzkatasters ist es, Grundstücksgrenzen verbindlich und widerspruchsfrei zu dokumentieren. Ist ein Grundstück in den Grenzkataster einverleibt, so wurde die Lage der Grenzpunkte eindeutig und widerspruchsfrei festgelegt. Diese Grenzpunkte können dann jederzeit wieder rekonstruiert werden.  Die Grenzen sind dadurch rechtlich gesichert und eine Verjährung oder Ersitzung ist nicht mehr möglich.

 

Der Leistungsumfang für die Eintragung in den Grenzkataster beinhaltet die Erhebung aller Pläne und Urkunden, die Ermittlung des Grenzverlaufes, die Ersichtlichmachung der Grenzen in der Natur, die Einladung und Abhaltung einer Grenzverhandlung, sowie das Einreichen des Planes beim zuständigen Vermessungsamt.

was kostet die Vermessung meines Grundstückes?

Da jedes Grundstück seine Eigenheiten hat, können wir keinen Pauschalpreis für eine Grundstückvermessung anbieten. Der Preis hängt zum Beispiel davon ab, ob und wie viele Vorauspläne es gibt, wo das Grundstück liegt, wo der nächstgelegene Anschluss an das österreichische Festpunktfeld ist, oder ob es eben oder steil ist.

Rufen Sie uns an (02236 892 893), schreiben uns ein email oder verwenden das Kontaktformular.